Page 5 - Heimatverein Satzung
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§8 Mitgliederversammlung


               Mindestens einmal pro Jahr hat eine Mitgliederversammlung stattzufinden. Diese
               Mitgliederversammlung soll im I. Quartal des Kalenderjahres stattfinden.
               Außerordentliche Mitgliederversammlungen haben stattzufinden, wenn der Vorstand
               dies im Vereinsinteresse für notwendig hält oder eine außerordentliche
               Hauptversammlung auf schriftlichen Antrag von mindestens einem Viertel der
               stimmberechtigten Mitglieder, unter Angabe der Gründe, beantragt wird.
               Hauptversammlungen sind grundsätzlich unter Einhaltung einer Mindestfrist von zwei
               Wochen schriftlich und unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung durch
               den Vorstand einzuberufen.
               Die Mitgliederversammlung beschließt
                   •  die inhaltlichen Grundlinien der Arbeit des Vereins
                   •  nimmt Berichte des Vorstands entgegen und kann über diese verhandeln
                   •  nimmt Berichte der Kassenprüfer entgegen
                   •  wählt in offener Abstimmung den Vorstand, den Stellvertreter, den
                      Kassenwart, den Schriftführer sowie die Kassenprüfer
                   •  beschließt über die Entlastung des Vorstandes oder einzelner
                      Vorstandsmitglieder
                   •  berät und beschließt die Jahresabrechnung und den Kassenvorschlag für das
                      nächste Geschäftsjahr
                   •  beschließt die Höhe der Mitgliedsbeiträge
                   •  beschließt den Beitritt zu anderen Vereinigungen
                   •  beschließt Satzungsänderungen
                   •  beschließt Anträge nach Maßgabe der Satzung
                   •  beschließt die Ernennung von Ehrenmitgliedern
                   •  beschließt den Ausschluss von Mitgliedern
                   •  beschließt die Auflösung des Vereins

               In der Mitgliederversammlung stimmberechtigt sind aktive, passive sowie
               Ehrenmitglieder, soweit volljährig bzw. rechtsfähig und zum Zeitpunkt der
               Versammlung Vereinsmitglieder sind.

               Anträge zur Tagesordnung sind mindestens 3 Tage vor der Mitgliederversammlung
               schriftlich an den Vorstand zu stellen. Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind
               mit einfacher Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder zu fassen. Die
               gefassten Beschlüsse sind zu protokollieren und den Mitgliedern zur Kenntnis zu
               geben. Das Protokoll ist vom Schriftführer und dem Versammlungsleiter zu
               unterzeichnen.













               Stand: Januar 2022
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