Page 6 - Heimatverein Satzung
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§9 Vorstand
Vorstand im Sinne von §26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende
Vorsitzende, der Kassenwart und der Schriftführer. Je 2 Vorstandmitglieder vertreten
den Verein gemeinsam. Die Vorstandsmitglieder werden von der
Mitgliederversammlung für die Dauer von 4 Jahren gewählt. Eine Wiederwahl des
Vorstandes ist zulässig. Vorstandsmitglieder bleiben in jedem Fall bis zur Neuwahl im
Amt. Der Vorstand entscheidet in Vorstandssitzungen Beschlüsse mit einfacher
Mehrheit der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des
Vorsitzenden.
Der Vorstand besteht aus:
• dem Vereinsvorsitzenden
• dem Stellvertreter
• dem Kassenwart
• dem Schriftführer
§10 Kassenführung und Kassenprüfung
10.1 Für die Kassenführung haftet der Vereinskassierer auf der Grundlage eines vom
Vorstand bestätigten Kassenplanes.
10.2 Die Kassenprüfer haben die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren
ordnungsgemäße Verbuchung und die Mittelverwendung zu prüfen sowie
mindestens einmal jährlich den Kassenstand des abgelaufenen Kalenderjahres
festzustellen. Die Prüfung erstreckt sich nicht auf die Zweckmäßigkeit der vom
Vorstand genehmigten Ausgaben. Die Kassenprüfer haben in der
Mitgliederversammlung auch das Ergebnis der Kassenprüfung bekanntzugeben.
Sie dürfen nicht dem Vorstand angehören.
§11 Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen
Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen
werden.
Im Falle der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke, fällt das
Vermögen des Vereins an den Förderverein der Kirche in Brachstedt, die es
ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke im Sinne des Vereines zu
verwenden hat.
Stand: Januar 2022